Binnenfischereistatistik: Daten zur Binnenfischerei Angelgewässer melden
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- ausgegebene Angelerlaubnisse
- Schäden.
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Es fallen keine Kosten an.
Sie melden für Ihre Pachtgewässer Angaben zur jährlichen Ausgabe von Angelerlaubnissen sowie aufgetretenen Schäden.
Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert.