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Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen

Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

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  • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.