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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen beantragen

Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.

  • Zulassung: Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28 a Waffengesetz (Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen)
  • Geschäftsführer: Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
  • Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausländischen Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
  • Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord

Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

je nach Aufwand des Einzelfalles