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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator: Aufhebung beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste beantragen. Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet werden aus der Liste gelöscht. Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.

Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Sie wollen die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen
  • Sie wollen Ihre Kontaktdaten aus der Restauratorenliste löschen lassen.
  • Bei Ableben erfolgt die Löschung von Amts wegen.
  1. Beantragung: Sie beantragen die Löschung.
  2. Ihre Kontaktdaten und Fachgebiete werden mit der nächsten Veröffentlichung der Restauratorenliste im Amtsblatt gelöscht.

Nach Austragung aus der Restauratorenliste dürfen Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen.