Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsbezeichnung Restaurator führen wollen, müssen Sie sich in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintragen lassen.
Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Dort werden Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet angegeben.
Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.
Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.
- Ausgefülltes Antragsformular
- Hochschulzeugnis oder Nachweis über die siebenjährige Tätigkeit im Fachgebiet.
- Bei Wohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ein Nachweis über die schwerpunktmäßige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern.
- Bei Fachgebieten, für die es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Hochschulabschluss gibt, 2 befürwortende Gutachten anerkannter Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet.
- Sie müssen einen Hochschulabschluss als Restaurator haben.
- Wenn es keinen Hochschulabschluss für das betroffene Fachgebiet an einer deutschen Hochschule gibt, müssen Sie seit 7 Jahren in dem einschlägigen Fachgebiet als Restaurator tätig sein. Sie müssen zudem Ihre Fachkenntnis durch zwei befürwortende Gutachten nachweisen, die von zwei anerkannten Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet erstellt wurden.
- Sie müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein, oder Ihren beruflichen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.
- Beantragung: Sie reichen einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Begutachtung: Eine Fachkommission beurteilt Ihren Antrag und prüft die Eintragungsfähigkeit.
- Entscheidung: Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
- Veröffentlichung: Die aktuelle Restauratorenliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.
Sie müssen in die Restauratorenliste eingetragen sein, bevor Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern führen dürfen.