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Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen

Fischereipachtverträge, die zwischen dem Eigentümer eines Gewässers und dem potentiellen Nutzer geschlossen werden, sind bei der zuständigen Fischereibehörde zur Registrierung anzuzeigen

Fischereipachtvertrag

Einreichung des Pachtvertrages, Prüfung, Registrierbescheid

i.d.R. 5 Arbeitstage

keine

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7