Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen
Fischereipachtverträge, die zwischen dem Eigentümer eines Gewässers und dem potentiellen Nutzer geschlossen werden, sind bei der zuständigen Fischereibehörde zur Registrierung anzuzeigen
Fischereipachtvertrag
keine
Einreichung des Pachtvertrages, Prüfung, Registrierbescheid
i.d.R. 5 Arbeitstage
keine
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7