Home
Navigation

Flughafen: Genehmigung beantragen

  • Der Antrag muss alle Informationen gemäß § 40 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) enthalten
  • Eingang des Antrages
  • Prüfung der Antragsunterlagen durch die Behörde
  • ggf. Ortsbesichtigung und Beratung der Antragsteller
  • ggf. Nachforderung von Unterlagen und deren Prüfung
  • Eröffnung des Genehmigungsverfahrens (Beteiligungsverfahren)
  • Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
  • Genehmigungserteilung
  • Abnahmeprüfung nach Fertigstellung des Flugplatzes
  • Gestattung der Betriebsaufnahme
  • Keine Angabe möglich
  • Keine Fristsetzung

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit