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Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm "Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium)" beantragen

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.

Was wird gefördert?

Es werden Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase in den Bereichen der Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft gewährt. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Monat und Antragsteller zuzüglich 100,00 EUR pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate.

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Für das Jury-Verfahren:

  • Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
  • beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht

Für das Antragsverfahren:

  • gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
  • Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
  • De-minimis-Erklärung
  • bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
  • Finanzierungsplan
  • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
  • Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein
  • tragfähige
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung
  • Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee
  • keine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen
  • Einreichung einer Projektidee für das vorgeschaltete Jury-Verfahren
  • Einreichung bei der GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
  • Antragstellung: formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Nach Erhalt eines positiven Juryvotums und der Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Gründungsstipendiums per Zuwendungsbescheid.

Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten bei Beantragung nach Unternehmensgründung

Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.

Das Gründungsstipendium kann auch während eines Urlaubssemesters Studierenden, die ein Unternehmen gründen, gewährt werden.

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin

Telefon: +49 385 55115-0
Fax: +49385 55775-40
E-Mail: info@gsa-schwerin.de