Förderung: Zuwendungen für investive Naturschutzmaßnahmen beantragen
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Vorhaben für Lebensräume und Arten, die Renaturierung und Neuanlage von Söllen und Kleingewässern sowie die Anpflanzung von Hecken.
Wer wird gefördert?
Anträge auf Zuwendung können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts stellen.
Wie wird gefördert?
Es können Vorhaben ab einem Finanzmittelumfang von 5.000 € als Vollfinanzierung gefördert werden.
Widerspruch
- Online-Antrag
- Nachweis der Flächenverfügbarkeit
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen
- Die Vorhabenflächen müssen nachweislich für die Umsetzung des Vorhabens verfügbar gemacht werden können (Zustimmung der Eigentümer und Nutzer, soweit erforderlich)
- Es darf keine anderweitige rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung des Vorhabens bestehen.
Es fallen keine Kosten an.
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie online über das Internetantragsverfahren für die Projektförderung beim Land M-V.
Antragstellung
- Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
- Bei einer positiven Entscheidung wird Ihnen von der Bewilligungsbehörde ein Zuwendungsbescheid zugesandt.
- Bei einer negativen Endscheidung erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Ablehnungsbescheid.