Garten- und Parkabfälle: zur Entsorgung abgeben
Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Spezielle Hinweise für -Grünschnittentsorgung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet für Eigentümer von Wohngrundstücken verschiedene Möglichkeiten zur Entsorgung von Garten- und Parkabfällen an. Diese Leistungen werden mit der Abfallgebühr pauschal bezahlt.
Leistungen:
- Biotonne
- ganzjährige kostenlose Abgabe von Grünschnitt auf den Recyclinghöfen
- ganzjährige Aufstellung von Großcontainern am Grundstück und zweimal jährliche Bündelsammlung im Rahmen nach Terminvereinbarung mit dem Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:
Telefon: 4593-100
Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr; Di: 8.00 bis 17.30 Uhr; Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr
E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de
Online: Antragsformular im Internet www.stadtentsorgung-rostock.de
Zweimal jährlich Abfuhr von kleineren Mengen gebündeltem Grünschnitt nach Terminvorgabe der SR GmbH und Anmeldung des Grundstücks:
Der Grünschnitt ist am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand zugänglich abzulegen. Die Bündel müssen verschnürt und zum Tragen geeignet sein und dürfen nicht in Säcken, Tüten etc. verpackt werden. Für eine gute Handhabung ist die Bündelgröße auf maximal 50 cm im Durchmesser beschränkt. Die Bündellänge darf 1,50 m und das Gewicht von 10 kg nicht überschreiten. Die Anzahl der Bündel pro Grundstück ist auf 10 beschränkt.
Abfuhr größerer Mengen: ab 5 m3 erfolgt die Entsorgung über gesondert bereitgestellte Container. Grünschnitt aus Rostocker Kleingartenanlagen, die Mitglied im Verband der Gartenfreunde e.V. sind, wird zweimal im Jahr über Großcontainer entsorgt. Hier übernimmt der Vorstand die Abstimmung mit dem Entsorger zum Abfuhrtermin.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zum Zwecke der Entledigung ist gemäß Pflanzenabfalllandesverordnung verboten. Pflanzliche Abfälle sind einer Kompostierung zuzuführen.
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.