Gehwegschaden melden
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
keine
wünschenswert: Lageplan
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
keine
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt