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Gehwegschaden melden

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

keine
wünschenswert: Lageplan 

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

keine

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt