Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung: Erweiterung beantragen
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.
- Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europä-ischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Fest-legung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
- § 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-Zust. VO)
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.
- gültige Genehmigung
- Antrag auf Erweiterung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu:
- Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
- vom Unternehmen
- der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
- der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach bei Unternehmen
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
- Sie sind bereits in Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
- Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person sind zuverlässig.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragte Unternehmerinnen oder Unternehmer haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




