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Gewerblicher Fischfang

Personen die Fische fangen wollen, um diese zu verkaufen, müssen bei der zuständigen Fischereibehörde als Fischereibetrieb registriert werden.

Für den Fischfang in den Küstengewässern ist zusätzlich eine Fischereierlaubnis mit Angaben zu den verwendeten Fanggeräten und Fischereibezirken erforderlich.

  • Schriftliche Betriebskonzeption mit Angaben zu Firmenname, Betriebsinhaber, Sitz, Datum der Betriebsgründung, Erwerbsform, Betriebsform, Berufsqualifikation und Befähigungsnachweis des Kapitäns, Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation und Angaben zu den Fischereifahrzeugen.
  • Für die Küstenfischerei zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Fangerlaubnis für die Küstengewässer (Formular)

abgeschlossene Berufsausbildung als Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

  • Gebühr für die Registrierung eines Fischereibetriebes: EUR 25,00
  • Gebühr für die Registrierung eines Fischereifahrzeuges: EUR 40,00
  • Entgelt für den Erlaubnisschein wird in Abhängigkeit von Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte berechnet
  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Erteilung des Dokuments
  • Zahlung der Gebühr/Entgelt