Grabmale: Genehmigung beantragen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.
Kommunale Friedhofssatzung
Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Spezielle Hinweise für -Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Friehofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)
Anlage:
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
- schriftliche Vollmacht bei Beauftragung
Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.