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Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden

Wenn sie als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen im Prostitutionsgewerbe in folgenden Aufgabenbereichen einsetzen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden:

  •     Betriebsleitung und Beaufsichtigung
  •     Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung
  •     Einlasskontrolle oder
  •     Bewachung

Alle eingesetzten Personen in den obigen Aufgabengebieten müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Personen über Fremdfirmen beschäftigt sind.

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, kann die zuständige Behörde ein Beschäftigungsverbot aussprechen und Ihnen die Beschäftigung der Person oder deren Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe untersagen.

grundsätzlich kein Rechtsbehelf – da nur Anzeigepflicht

soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren
  • Name, Vorname der zu beschäftigenden Person
  • Ausweisdokumente z.B. Personalausweis / Reisepass
  • gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
  • für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anmeldung kostenfrei.

Sie reichen die Meldung weiterer im Prostitutionsgewerbe tätiger Personen bei der zuständigen Behörde ein.

Die zuständige Stelle führt eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

Bei positiver Prüfung können Sie die gemeldete Person im Prostitutionsgewerbe einsetzen.

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Weitere tätige Personen im Prostitutionsgewerbe sind unverzüglich anzumelden.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte sind sachlich zuständige Behörden für die Wahrnehmung der in den §§ 12 bis 31 des Prostituiertenschutzgesetzes genannten Aufgaben.