Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Widerspruch
- Nachweis, dass der Prüfling an mind. 130 Ausbildungsstunden einer in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert hat
- Nachweis über Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
- Für den Fall seiner Minderjährigkeit die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
- Mindestens 130 Ausbildungsstunden bei einem in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert
- Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
- Antragstellende Person muss mindestens sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben
- Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung: EUR 280,00
- Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung ohne die Prüfungsgebiete Waffenrecht, Waffentechnik, Führen von Jagd- und Faustfeuerwaffen und Munition sowie ohne die Schießprüfung: EUR 225,00
- Wiederholung einer Schießdisziplin der Schießprüfung: EUR 35,00 bis 75,00
- Entscheidung über die Zulassung zur Wiederholungsprüfung: EUR 95,00
- Nachholen der Schießprüfung oder der Prüfungsfächer 3 oder 4 zur Vervollständigung einer gleichgestellten Jägerprüfung: EUR 110,00
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.