Home
Na­vi­ga­ti­on

Jagd­schein für Ju­gend­li­che: Än­de­rung be­an­tra­gen

Hat sich nach Er­tei­lung des Ju­gend­jagd­scheins Ihr Na­me oder Ihr Haupt­wohn­sitz ge­än­dert, so müs­sen Sie Ih­ren Jagd­schein än­dern las­sen.

Die Än­de­rung las­sen Sie von der für Ih­ren Wohn­sitz zu­stän­di­gen Be­hör­de vor­neh­men.

  • be­reits er­teil­ter Ju­gend­jagd­schein
  • Än­de­rung von Na­men oder Wohn­sitz

Es fal­len kei­ne amt­li­chen Ge­büh­ren an.

Den An­trag kön­nen Sie schrift­lich oder, wenn ver­füg­bar, on­line stel­len.

Wenn Sie den An­trag schrift­lich stel­len, fül­len Sie ihn aus und rei­chen ihn per Post oder per­sön­lich bei der zu­stän­di­gen Be­hör­de ein.

Der An­trag und die zu er­brin­gen­den Nach­wei­se wer­den auf Voll­stän­dig­keit und Kor­rekt­heit ge­prüft.

Wenn al­le Be­din­gun­gen er­füllt sind, wird die Än­de­rung ein­ge­tra­gen.

In der Re­gel wird die Be­ar­bei­tung in der Be­hör­de so­fort vor­ge­nom­men.

Än­de­run­gen sind der Jagd­be­hör­de un­ver­züg­lich an­zu­zei­gen.