Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.
nicht erforderlich
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:
- Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
- Jagdschein
Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
- Änderung der Fläche, auf der eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt wurde
Es fallen keine amtlichen Gebühren an.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Der Jagdscheininhaber kann Eintragungen in den Jagdschein bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde vornehmen lassen.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitung dauert maximal eine Woche.
Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.