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Juniormitgliedschaft der Architektenkammer M-V beantragen

Auf Antrag können Sie als nicht stimm- und nicht wahlberechtigte Juniormitglieder bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.

  • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
  • Nachweis einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit in der betreffenden Fachrichtung (Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung)
  • Nachweis des Wohnsitzes/der Niederlassung/der Anstellung (Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Nachweis der derzeitigen praktischen Tätigkeit

Sie können als Juniormitglied aufgenommen werden, wenn Sie

  • Absolvent der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung sind,
  • eine zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung ausüben und
  • Ihre Wohnung oder Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 50,00

  • Antrag auf Eintragung als Juniormitglied bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggfs. Erläuterungen bzw. Nachreichung von Unterlagen)
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

6 bis 12 Wochen

keine

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930

info@ak-mv.de

Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr