Juniormitgliedschaft der Architektenkammer M-V beantragen
Auf Antrag können Sie als nicht stimm- und nicht wahlberechtigte Juniormitglieder bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.
- Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
- Nachweis einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit in der betreffenden Fachrichtung (Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung)
- Nachweis des Wohnsitzes/der Niederlassung/der Anstellung (Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Nachweis der derzeitigen praktischen Tätigkeit
Sie können als Juniormitglied aufgenommen werden, wenn Sie
- Absolvent der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung sind,
- eine zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung ausüben und
- Ihre Wohnung oder Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 50,00
- Antrag auf Eintragung als Juniormitglied bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggfs. Erläuterungen bzw. Nachreichung von Unterlagen)
- Bescheid des Eintragungsausschusses
6 bis 12 Wochen
keine
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
info@ak-mv.de
Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr