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Na­vi­ga­ti­on

Kin­der­rei­se­pass: Än­de­rung des Wohn­or­tes be­an­tra­gen

Der Kin­der­rei­se­pass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr aus­ge­stellt, ge­än­dert oder ver­län­gert. Für Sie als El­tern von Kin­dern un­ter 12 Jah­ren ent­fällt so­mit der Auf­wand, jähr­lich ei­nen Kin­der­rei­se­pass neu zu be­an­tra­gen oder zu ver­län­gern.

Hat Ihr Kind noch ei­nen gül­ti­gen Kin­der­rei­se­pass, kann die­ses Aus­weis­do­ku­ment bis zum En­de der Gül­tig­keit wei­ter­ver­wen­det wer­den.

Bei ei­ner Wohn­ort­än­de­rung kön­nen Sie ei­nen nor­ma­len Rei­se­pass für Ihr Kind be­an­tra­gen. Die­ser ist für Per­so­nen un­ter 24 Jah­ren ma­xi­mal 6 Jah­re gül­tig. Bei Rei­sen in­ner­halb der Eu­ro­päi­schen Uni­on (EU) so­wie nach Nor­we­gen, Is­land, die Schweiz, Liech­ten­stein und in die Tür­kei ge­nügt für Ihr Kind auch ein Per­so­nal­aus­weis. Für Rei­se­zie­le über die EU hin­aus ist in der Re­gel ein Rei­se­pass er­for­der­lich.