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Na­vi­ga­ti­on

Kin­der­rei­se­pass: Be­ar­bei­tungs­sta­tus ab­fra­gen

Der Kin­der­rei­se­pass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr aus­ge­stellt, ge­än­dert oder ver­län­gert. Für Sie als El­tern von Kin­dern un­ter 12 Jah­ren ent­fällt so­mit der Auf­wand, jähr­lich ei­nen Kin­der­rei­se­pass neu zu be­an­tra­gen oder zu ver­län­gern.

Hat Ihr Kind noch ei­nen gül­ti­gen Kin­der­rei­se­pass, kann die­ses Aus­weis­do­ku­ment bis zum En­de der Gül­tig­keit wei­ter­ver­wen­det wer­den.

Je nach Rei­se­ziel be­nö­ti­gen Kin­der bei Rei­sen ins Aus­land ei­nen Per­so­nal­aus­weis (Rei­sen in­ner­halb der EU) oder ei­nen nor­ma­len Rei­se­pass (welt­wei­te Rei­sen).