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Na­vi­ga­ti­on

Kin­der­rei­se­pass: Ver­län­ge­rung be­an­tra­gen

Der Kin­der­rei­se­pass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr aus­ge­stellt, ge­än­dert oder ver­län­gert. Für Sie als El­tern von Kin­dern un­ter 12 Jah­ren ent­fällt so­mit der Auf­wand, jähr­lich ei­nen Kin­der­rei­se­pass neu zu be­an­tra­gen oder zu ver­län­gern.

Hat Ihr Kind noch ei­nen gül­ti­gen Kin­der­rei­se­pass, kann die­ses Aus­weis­do­ku­ment bis zum En­de der Gül­tig­keit wei­ter­ver­wen­det wer­den. Wird vor dem Er­rei­chen des Gül­tig­keits­ab­laufs die im Kin­der­rei­se­pass ent­hal­te­ne Wohn­ort-An­ga­be in­ak­tu­ell, bei­spiels­wei­se weil das Kind um­ge­zo­gen ist, be­trifft das die Gül­tig­keit des Kin­der­rei­se­pas­ses nicht. Ei­ne Wohn­ort­än­de­rung darf nach dem 01.01.2024 im Kin­der­rei­se­pass nicht mehr ak­tua­li­siert wer­den.

An­schlie­ßend kön­nen Sie für Ihr Kind ei­nen nor­ma­len Rei­se­pass be­an­tra­gen. Die­ser ist für Per­so­nen un­ter 24 Jah­ren ma­xi­mal 6 Jah­re gül­tig. Bei Rei­sen in­ner­halb der Eu­ro­päi­schen Uni­on (EU) so­wie nach Nor­we­gen, Is­land, die Schweiz, Liech­ten­stein und in die Tür­kei ge­nügt für das Kind ein Per­so­nal­aus­weis. Für Rei­se­zie­le über die EU hin­aus ist in der Re­gel ein Rei­se­pass er­for­der­lich.