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Kredit für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden beantragen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Gefördert werden energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauauftrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Sie können einen Kredit von bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit für folgende Einzelmaßnahmen bekommen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Nah- und Fernwärmeanschluss
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für Ferienhäuser und -wohnungen,
  • bei Umschuldungen bestehender Kredite,
  • bei Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
  • für Photovoltaik-Anlagen.

Der Kreditbetrag beträgt in bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss zum Kredit beträgt bis zu EUR 10.000 pro Wohneinheit.

Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
 

Bei der Antragstellung müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen:

  • Bestätigung zum Antrag
  • Gegebenenfalls Bestätigung durch die Kommune zur Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung

und für Darlehen über EUR 25.000 müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Ergänzung zur „Bestätigung nach Durchführung“

Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)
Die Bestätigungen erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten
 

Anträge können stellen:

  • wer eine Wohnimmobilie saniert
  • Ersterwerber von saniertem Wohnraum
  • Contracting-Geber, die im Auftrag Maßnahmen zur energetischen Sanierung planen, bauen und betreiben

Antragsberechtigt sind:

  • alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
  • Käufer von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen Weitere Voraussetzungen:Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden
  • Ihre Maßnahme muss bestimmte technische Mindest-anforderungen erfüllen
  • Sie müssen einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes einbinden
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Betreffende Wohngebäude muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein
     

Sie müssen den Antrag auf Förderung gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

  • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Sanierungsmaßnahme. Dieser Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der Experte übermittelt Ihnen die Identifikationsnummer (ID) der BZA (BzA-ID), die Sie für Ihren Antrag benötigen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler, bei der Sie Ihre Baufinanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche zusätzlichen Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
  • Die KfW prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen beziehungsweise Ihrem Finanzierungspartner Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
  • Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
  • Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen oder die sanierte Immobilie kaufen.
  • Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
  • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
     

3 bis 5 Tage

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

  • Antragstellung: vor Beginn der Baumaßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
  • Bereitstellungsprovision: Sie zahlen in den ersten 12 Monaten nach Zusage keine Bereitstellungsprovision.
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits