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Kriegsgräber erhalten

Die Länder haben das dauerhafte Ruherecht für die Toten beider Weltkriege zu sichern und die in ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu erhalten. Maßnahmen zur Erhaltung dieser Gräber sind Anlegung, Instandsetzung und Pflege. Zukünftige Generationen sollen damit an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft erinnert werden. In Mecklenburg-Vorpommern befinden sich 608 Friedhöfe/ Begräbnisstätten in denen über 76.000 Kriegstote und Opfer von Gewaltherrschaft in Einzel- und Sammelgräbern ihre letzte Ruhestätte gefunden haben. Die größte Kriegsgräberanlage ist der Golm (ca. 23.000 Tote) auf der Insel Usedom.

Zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber stellt der Bund dem Land jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. 

Personengebundene Informationen zu Opfern von Krieg und Gewalt können über das Bundesarchiv/ Abteilung PA, Eichborndamm 179 in 13403 Berlin und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. in Mecklenburg-Vorpommern eingeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einholung solcher Informationen mit Kosten verbunden sein kann.