Liegenschaftskataster: Auskunft zu Gebäudeinformationen beantragen
Hauskoordinaten und Hausumringe werden aus den Daten des Liegenschaftskatasters abgeleitet und können kostenpflichtig abgegeben werden.
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V)
- Tarifstelle 2.2.2 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
- Für eine landesweite Bereitstellung der Hauskoordinaten und Hausumringe kann das "Downloadportal Geobasisdaten" genutzt werden.
- Ansonsten:
- formlose Antragstellung an die zuständige Behörde (Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte),
- die zuständige Behörde erzeugt das Produkt und
- versendet das Produkt zusammen mit dem Gebührenbescheid.
keine