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Nutzungsberechtigung für ein kostenfreies Vorschulticket beantragen

Spezielle Hinweise für -

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet allen Kindern, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die Schule besuchen, ein kostenfreies Vorschulticket an.

Neben einem aktuellen Lichtbild Ihres Kindes benötigen Sie eine Bestätigung der Stadt für die Nutzung des Vorschultickets. Die Bestätigung können Sie hier online beantragen.

Mit dem Lichtbild und der ausgedruckten Bestätigung können Sie dann das Vorschulticket in den Kundenzentren der RSAG beantragen.

Spezielle Hinweise für -

Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2021/BV/2537 vom 29.09.2021 zur Einführung eines kostenfreien Vorschultickets

Spezielle Hinweise für -
  • Passbild
  • ausgedruckte Bestätigung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Nutzung des Vorschultickets
Spezielle Hinweise für -

Kinder im Alter ab 6 Jahren,

  • die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ihren Hauptwohnsitz haben und
  • die noch nicht für den Erwerb des Schülertickets berechtigt sind
Spezielle Hinweise für -

Bitte beantragen Sie die Nutzungsberechtigung bei der Stadt. Mit der ausgedruckten Bestätigung und einem Lichtbild Ihres Kindes begeben Sie sich bitte in das RSAG-Kundenzentrum Ihrer Wahl.

Spezielle Hinweise für -

Erfolgt die Antragstellung bis zum 23. eines Monats, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des Folgemonats ausgestellt.

Erfolgt die Antragsstellung am 24. eines Monats oder später, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des auf den Folgemonat folgenden Monats ausgegeben.

Spezielle Hinweise für -

Das Ticket ist frühestens ab dem 6. Geburtstag des Kindes gültig. Die Laufzeit des kostenfreien Vorschutickets endet automatisch mit dem ersten Schultag des neuen Schuljahres für allgemeinbildende Schulen in MV oder entsprechend des aufgedruckten Geltungszeitraums.