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Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen

Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.