Pflegeperson: Prüfung der Eignung beantragen
Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen, benötigen Pflegepersonen in bestimmten Fällen eine Erlaubnis nach §44 SGB VIII. Für die Erlangung der Erlaubnis ist ein Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess Voraussetzung. Für die Vermittlung als Pflegeperson im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung, ist eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII nicht erforderlich. Das Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst prüft die Eignung der Pflegepersonen jedoch nach denselben Kriterien.
Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt.
Pflegepersonen haben vor Beginn ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse des Pflegekinderdienstes absolviert.
Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.
Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang z. B. die vorausgehende Betreuung eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.
Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein.
Informationsabend zum Thema „Pflegefamilie“ am 1. Dezember 2025
An einem Informationsabend in der Rostocker Volkshochschule stehen Informationen und Inspirationen zum Thema "Pflegefamilien" im Mittelpunkt. Das "Kind im Blick“ – Pflege-Familien-Zentrum der Caritas Rostock, sucht engagierte Menschen, die sich für das Thema Pflegefamilie interessieren – ganz gleich, ob man sich vorstellen kann, Pflegeeltern zu werden oder einfach nur mehr über diese wichtige Aufgabe erfahren möchte. Der Vortrag findet am Montag, 1. Dezember 2025, 19 Uhr, in der Volkshochschule Rostock, Am Kabutzenhof 20 a, statt. Eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung bis zum 24. November 2025 wird erbeten, da die Plätze begrenzt sind.
Informationen und Anmeldungen:
https://www.vhs-hro.de/kurssuche/kurs/Pflegefamilien/25H1050004
Es fallen gegebenenfalls Kosten an.
Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können sie sich informieren.
Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.
Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren.
Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen.
Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.
Es gibt keine Frist.




