Restabfälle: Abholung anmelden
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Die Abfuhrtermine für anschlusspflichtige Abfallbehälter werden in einem individuellen elektronischen Abfuhrkalender auf der Homepage der Stadtentsorgung Rostock GmbH angezeigt. Unter Eingabe des Straßennamens und der Hausnummer wird der individuelle Abfallkalender erstellt. Die Daten können für unterschiedliche Zeitperioden angezeigt und ausgedruckt werden.
Restabfälle sind zum Beispiel:
- Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
- Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.
Bei benachbarten Grundstücken können auf gemeinschaftlichen Antrag beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz gemeinsame Abfallbehälter genutzt werden. Es ist ein verantwortlicher Gebührenschuldner zu benennen.
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für -gemäß Abfallgebührensatzung
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
- die Abfallgebühren,
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
- die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).
● An- bzw. Abmeldung oder Änderung (Behältergröße/ Anzahl, Leerungsturnus) mit Formular oder formlos mit Unterschrift an das Amt für Umwelt- und Klimaschutz - Gebührenstelle
● Aufstellen, Austausch, Abzug der Abfallbehälter, Umstellung Leerungsturnus
● Zusendung Gebührenbescheid
gemäß § 22 Abfallsatzung
gemäß § 22 Abfallsatzung