Schulzeitbescheinigung beantragen
Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Dann können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an das Schulverwaltungsamt wenden, um eine Schulzeitbescheinigung zu beantragen.
- § 70 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
- § 5 Schuldatenschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchulDSVO M-V)
- Nummer 3.19 der Verwaltungsvorschrift "Die Zeugnisse der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien und der Fachgymnasien"
- § 55 Absatz 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
Sie müssen eine Schule in Rostock besucht haben.
- Schulzeitbescheinigungen: EUR > 10,00
- zzgl. Versand per PZU: EUR > 03,87
Die Anträge können online oder im Amt für Schule und Sport gestellt werden.
Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Rechnung.
Sobald der Zahlungseingang verbucht ist, erfolgt der Versand automatisch.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 6 Wochen.
Für die Aufbewahrung schulischer Dateien und Akten, auch in elektronischer Form, gelten folgende Fristen:
1. Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen, Prüfungslisten der beruflichen Schulen (Schüler- und Nichtschülerprüfungen): 45 Jahre,
2. Schülerstammblätter, Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Klassenbücher, Notenbücher/Notenlisten, Nachweishefte, Akten über Schüler- und Nichtschülerprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten: 15 Jahre und
3. alle übrigen Dateien und Akten: 5 Jahre.
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten ist zu entfernen, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
Beglaubigungen von Dokumenten werden ausschließlich in den Ortsämtern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgenommen.