Selbstständige Berufsausübung im Gesundheitswesen anmelden
Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten:
- den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
- das Geburtsdatum,
- die Beschäftigungsart,
- die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
- gegebenenfalls die Beendigung der Berufsausübung.
- Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, wenn eine solche erforderlich ist
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn eine solche erteilt worden ist.
- optional:
- Nachweis Weiterbildung und Zusatzbezeichnungen
- bei persönlicher Anmeldung vor Ort bei der zuständigen Stelle:
- Identitätsnachweis (Person oder Unternehmen)
Von nicht selbständig tätigen Personen kann die zuständige Stelle ebenfalls diese Erlaubnisse verlangen.
Die Anzeige betrifft geplante Tätigkeiten in den folgenden Berufen des Gesundheitswesens:
- Altenpflegerin und Altenpfleger,
- Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent,
- Apothekenassistentin und Apothekenassistent,
- Apothekenfacharbeiterin und Apothekenfacharbeiter,
- Apothekenhelferin und Apothekenhelfer,
- Apothekerin und Apotheker,
- Apothekerassistentin und Apothekerassistent,
- Ärztin und Arzt,
- Arzthelferin und Arzthelfer,
- Audiologie-Phoniatrie-Assistentin und Audiologie-Phoniatrie-Assistent,
- Diätassistentin und Diätassistent,
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
- Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger,
- Gesundheitsfürsorgerin und Gesundheitsfürsorger,
- Hebamme und Entbindungspfleger,
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
- Hygieneingenieurin und Hygieneingenieur,
- Hygieneinspektorin und Hygieneinspektor,
- Gesundheitsingenieurin und Gesundheitsingenieur,
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut,
- Krankengymnastin und Krankengymnast,
- Kranken- und Altenpflegehelferin und Kranken- und Altenpflegehelfer,
- Logopädin und Logopäde,
- Masseurin und Masseur,
- Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
- Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter,
- Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik und Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik,
- Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik und Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik,
- Medizinische Technologin für Radiologie und Medizinischer Technologe für Radiologie,
- Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
- Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter,
- Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent,
- Orthoptistin und Orthoptist,
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann,
- Pharmazeutische Assistentin und Pharmazeutischer Assistent,
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter,
- Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutischtechnischer Assistent,
- Pharmazieingenieurin und Pharmazieingenieur,
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut,
- Podologin und Podologe,
- Psychologische Psychotherapeutin und Psychologischer Psychotherapeut,
- Psychotherapeutin und Psychotherapeut,
- Rettungsassistentin und Rettungsassistent,
- Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter,
- Sprechstundenschwester,
- Stomatologische Schwester,
- Zahnärztin und Zahnarzt,
- Zahnarzthelferin und Zahnarzthelfer,
- Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnmedizinischer Fachangestellter
- Sie reichen die Anzeige inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
- Sie können die zukünftigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfach direkt mit anmelden, wenn diese bekannt sind.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in Ihrem speziellen Beruf des Gesundheitswesens aus.
bis zu 3 Wochen
Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.




