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Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Anmeldung:

Ganzjährig unbegrenzt, so oft wie nötig. Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.  

Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH (möglichst 14 Tage vorher).

Sperrmüllschnellentsorgung:

Gegen Bezahlung des Mehraufwandes kann man beim Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH ein Wunschtermin erhalten.

Ohne Anmeldung wird Sperrmüll bei der Abfuhr nicht mitgenommen.  

Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:

Online: www.stadtentsorgung-rostock.de / Auftrag Sperrmüllabfuhr

E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de

Telefon: 4593-100 / Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr; Di: 8.00 bis 17.30 Uhr; Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr:

Bereitstellung:

Am Vorabend, spätestens bis 7.00 Uhr am vereinbarten Abfuhrtag den Sperrmüll so bereitstellen, dass der Lagerplatz vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann.

Eine Selbstanlieferung auf den Recyclinghöfen ist ebenfalls kostenfrei möglich. Eine kostenpflichtige Schnellentsorgung kann bei Bedarf mit dem Kundenservice vereinbart werden.

Elektro- und Elektronikschrott ist kein Sperrmüll. Die Anmeldung und Sammlung von großen Elektroaltgeräten erfolgt getrennt vom Sperrmüll.

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Antrag online, per E-Mail oder telefonisch

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

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Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.

Bei einem Wunschtermin sind die Kosten des Mehraufwandes zu tragen.

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
  • Abfallgebühren.
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  • Antrag an Kundenservice (14 Tage vorher)
  • Terminvergabe/Mitteilung an Anmelder
  • Bereitsstellung zur Abfuhr am Vorabend oder am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr
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Ca. 2 Wochen; Antragstellung 14 Tage vor Termin

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

www.stadtentsorgung-rostock.de

www.rostock.de/umweltamt