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Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung einzelne Bauabschnitte ändern möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

Im Antrag geben Sie an, welche einzelne Bauteile oder Bauabschnitte Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung ändern möchten.

Die Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage ist gebührenpflichtig.

  • Widerspruch
  • Antrag (per Onlineservice oder in Textform)

Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:

  • wenn der zugrunde liegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Änderungsmaßnahmen vollständig ist,
  • das beschriebene Änderungsvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
  • Gebührenrahmen: EUR 60,00 bis EUR 1.680
  • Die Gebühr für die einzelne Teilbaugenehmigung, soweit sie EUR 180,00 übersteigt, kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren auf die Gebühr für die Baugenehmigung angerechnet werden.
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der für die Teilbaugenehmigung relevanten Teile des Bauantrags.

Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform.

Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Antrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag.

Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Spezielle Hinweise für -
Aus technischen und aus organisatorischen Gründen kann ein digitales Verfahren nicht durchgeführt werden. Die Einreichung von Anträgen, Anzeigen und Unterlagen kann nur in Papierform erfolgen.
  • Im regulären Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und keine Genehmigungsfrist.
  • Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Änderungsvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.
  • Bei erteilter Teilbaugenehmigung muss mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten der Baubeginn der unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.