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Na­vi­ga­ti­on

Zu­las­sung zum Ju­ris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst mit eu­ro­päi­schen Ab­schlüs­sen be­an­tra­gen

Mit der er­folg­rei­chen Gleich­wer­tig­keits­prü­fung wird die Gleich­wer­tig­keit Ih­res Hoch­schul­ab­schlus­ses mit der staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung der ers­ten ju­ris­ti­schen Prü­fung fest­ge­stellt. Dies er­mög­licht Ih­re Zu­las­sung zum ju­ris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst.

Wi­der­spruch

  • Ihr Ab­schluss­zeug­nis,
  • Ih­re Di­plo­me,
  • Prü­fungs­zeug­nis­se,
  • sons­ti­ge Be­fä­hi­gungs­nach­wei­se,
  • Nach­wei­se über ein­schlä­gi­ge Be­rufs­er­fah­rung

Die Un­ter­la­gen müs­sen Sie im Ori­gi­nal oder in be­glau­big­ter Ab­schrift ein­rei­chen.

Sie müs­sen über ei­nen rechts­wis­sen­schaft­li­chen Hoch­schul­ab­schluss aus ei­nem Mit­glieds­staat der Eu­ro­päi­schen Uni­on ver­fü­gen.

Sie müs­sen die Durch­füh­rung der Gleich­wer­tig­keits­prü­fung schrift­lich be­an­tra­gen.

Le­gen Sie die­sem An­trag Ihr Ab­schluss­zeug­nis und Ih­re sons­ti­gen Leis­tungs­nach­wei­se in be­glau­big­ter Ab­schrift oder im Ori­gi­nal bei.

Nach Ein­gang des An­tra­ges fin­det die Gleich­wer­tig­keits­prü­fung statt.

So­fern ei­ne voll­stän­di­ge Gleich­wer­tig­keit Ih­res Ab­schlus­ses fest­ge­stellt wird, er­geht ein ent­spre­chen­der Be­scheid.

Mit die­sem Be­scheid kön­nen Sie sich um die Ein­stel­lung in den ju­ris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst be­wer­ben.

Das Be­wer­bungs­ver­fah­ren rich­tet sich dann nach dem Be­wer­bungs­ver­fah­ren für Be­wer­ber, die ih­ren Uni­ver­si­täts­ab­schluss in Deutsch­land er­wor­ben ha­ben.

Soll­te ei­ne Gleich­wer­tig­keit nicht oder le­dig­lich teil­wei­se fest­ge­stellt wer­den, er­hal­ten Sie hier­über eben­falls ei­nen Be­scheid. Um in die­sem Fall zum ju­ris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst zu­ge­las­sen zu wer­den, müs­sen Sie ei­ne Eig­nungs­prü­fung durch­füh­ren. Die Durch­füh­rung der Eig­nungs­prü­fung müs­sen Sie schrift­lich be­an­tra­gen.

Nach Be­stehen der Eig­nungs­prü­fung kön­nen Sie die Zu­las­sung zum ju­ris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst be­an­tra­gen. Das Be­wer­bungs­ver­fah­ren rich­tet sich dann nach dem Be­wer­bungs­ver­fah­ren für Be­wer­ber, die ih­ren Uni­ver­si­täts­ab­schluss in Deutsch­land er­wor­ben ha­ben.

Die Be­ar­bei­tungs­dau­er der Gleich­wer­tig­keits­prü­fung be­trägt (im Fal­le voll­stän­di­ger Un­ter­la­gen) cir­ca 3 Mo­na­te.

Das Ver­fah­ren der Eig­nungs­prü­fung nimmt ab An­trag­stel­lung cir­ca 6 Mo­na­te in An­spruch.

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