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Zuschuss für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Was wird gefördert?
Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung

Gegenstand der Zuwendung
70 % der Lehrgangskosten,
Pauschalbetrag von EUR 14,40 pro Übernachtung

Wer wird gefördert?
Bildungsträger, mittelbar die Ausbildungsbetriebe

Wie wird gefördert?
Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Richtlinien und besondere Nebenbestimmungen über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung

formgebundener Förderantrag und entsprechende Anlagen

Die Zuwendung wird für Auszubildende in Unternehmen des privaten Rechts gewährt, die ab dem Ausbildungsjahr 2022/2023 an Maßnahmen der überbetrieblichen Aus­bildung teilnehmen. Der Berufsausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der 6 Berufsbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eingetragen sein.

Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen den Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder der Ausbildungsbetrieb muss sich in Mecklen­burg-Vorpommern befinden.

Die Berufsausbildung muss betrieblich durchgeführt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss als Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sein.

Die Bildungsträger stellen bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung einen schriftlichen Antrag auf Förderung der jeweiligen Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung und voraussichtlichen Übernachtungen.

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Hauptsitz)
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin
Tel. 0385 55775-0
Fax 0385 55775-40