Bildungsministerium und Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft haben Vereinbarung geschlossen
An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es durch den bundesweiten Streiktag der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Donnerstag, 29. Januar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Die Anfang Januar von Bildungsministerium und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geschlossene Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen ist weiterhin gültig.
Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:
Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung