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Gemeindewahlausschuss bestätigte Wahlvorschläge für Bürgerschaftswahl am 9. Juni 2024

Pressemitteilung vom 11.04.2024 - Rathaus / Ausschüsse und Ortsbeiräte / Bürgerschaft

Der Gemeindewahlausschuss hat während seiner heutigen Sitzung im Rathaus unter Vorsitz von Gemeindewahlleiter Dr. Dirk Zierau die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zur 8. Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 9. Juni 2024 bestätigt.

Die Rostocker*innen werden, je nach Wahlbereich, die Auswahl aus insgesamt bis zu 228 Kandidat*innen haben. Insgesamt treten elf Parteien, vier Wählergruppen und sechs Einzelbewerber*innen an und bewerben sich um die insgesamt 53 Sitze in der Rostocker Gemeindevertretung.

Der Gemeindewahlausschuss stellte fest, dass eine Einzelbewerbung verspätet und zudem nicht formgerecht bei der Gemeindewahlleitung eingegangen ist. Dieser Wahlvorschlag wurde nicht zugelassen.

„Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Gemeindewahlausschuss 21 Wahlvorschläge zugelassen, ein Wahlvorschlag war zurückzuweisen", stellt Gemeindewahlleiter Dr. Dirk Zierau fest.

Die Bürgerschaft - so bezeichnet sich die Gemeindevertretung der kreisfreien Stadt Rostock - besteht seit 1994 aus 53 Mitgliedern. Sie werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlvorschläge konnten Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber einreichen. Seit 1999 sind Bürger*innen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie hier gemeldete Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlberechtigt. Wählbar aus diesem Personenkreis ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Jede*r Wähler*in hat drei Stimmen. Sie können entweder verschiedenen Bewerber*innen eines Wahlvorschlags, Bewerber*innen auf verschiedenen Wahlvorschlägen (panaschieren) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber (kumulieren) gegeben werden.