190 Rostockerinnen und Rostocker wollen in die Bürgerschaft
Pressemitteilung vom
Die Rostockerinnen und Rostocker werden während der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 die Auswahl aus insgesamt 190 Kandidatinnen und Kandidaten haben, die in die 6. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock einziehen wollen. Insgesamt treten sieben Parteien, vier Wählergruppen und drei Einzelkandidaten an und bewerben sich um die insgesamt 53 Sitze in der Rostocker Gemeindevertretung. Dies beschloss der Gemeindewahlausschuss während seiner heutigen Sitzung im Rathaus. „Die 70 eingereichten Wahlvorschläge entsprechen den wahlrechtlichen Vorschriften, so dass keiner zurückgewiesen werden musste“, informiert Gemeindewahlleiter Robert Stach.
Die vollständige Liste aller Bewerberinnen und Bewerber in den fünf Wahlbereichen der Hansestadt Rostock wird am 24. April 2014 im STÄDTISCHEN ANZEIGER, dem Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock, veröffentlicht.
Die Bürgerschaft als Gemeindevertretung der Hansestadt Rostock, besteht seit 1994 aus 53 Mitgliedern. Sie werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlvorschläge konnten Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber einreichen. Seit 1999 sind Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock sowie in Rostock gemeldete Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlberechtigt. Wählbar aus diesem Personenkreis ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen. Sie können entweder verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags, Bewerberinnen und Bewerbern auf verschiedenen Wahlvorschlägen (panaschieren) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber (kumulieren) gegeben werden.
Wer bereits zum jetzigen Zeitpunkt weiß, dass er sich am Wahltag nicht am Wohnort aufhält, kann formlos Briefwahlunterlagen beantragen. Einfacher und schneller funktioniert die Online-Beantragung per Mausklick ab Mitte April im Internet auf www.rostock.de/wahlen. Mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigung, die bei dieser Wahl erstmalig in Briefform erfolgt, finden die wahlberechtigten Personen den Antrag für Briefwahlunterlagen auf der Rückseite des Schreibens.
Wahlberechtigte, die bis zum 3. Mai 2014 keinen Brief von der Gemeindewahlbehörde erhalten haben, sollten Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und bis Fristende die Richtigstellung bzw. Ergänzung beantragen. Die Frist für die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis beginnt am 5. und endet am 9. Mai 2014.