Home
Navigation

1.381 Rostocker Ehrenamts-Cards verliehen

Pressemitteilung vom 20.12.2018

16. Ausgabeveranstaltung bei Feuerzangenbowle im Theater des Friedens

Insgesamt 51 Ehrenamtliche aus 25 Vereinen wurde heute im Rahmen der 16. Ausgabeveranstaltung der Rostocker Ehrenamts-Card für ihr ehrenamtliches Engagement gedankt. Feierlich übergeben wurden die Karten durch Mandy Kröppelien, Sprecherin des Fachkreises Ehrenamt, und Sandra Elgeti, Betreiberin des Theater des Friedens und neuer Förderin der Ehrenamts-Card. Die in Rostock ehrenamtlich Engagierten waren zur Übergabeveranstaltung in die traditionsreiche Rostocker Veranstaltungsstätte geladen, die ganz im Zeichen der „Feuerzangenbowle" stand. Das zur Adventszeit passende Getränk konnte nicht nur verköstigt werden, es stand auch im Mittelpunkt des gleichnamigen Filmklassikers mit Heinz Rühmann, der im Anschluss gezeigt wurde.

Insgesamt wurden damit seit 2011 in Rostock 1.381 Ehrenamts-Cards verliehen. Mit der personengebundenen Card, die eine Laufzeit von drei Jahren hat, erhalten die ehrenamtlich Tätigen bei Partnern aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit günstige Konditionen oder Gratisleistungen. Auch gibt es Ermäßigungen für Einzel- und Tagestickets für den öffentlichen Nahverkehr im Gesamtnetz Rostock.

Neu in der Riege der Unterstützenden sind die felshelden (ermäßigter Eintritt), Flip Out Rostock Trampolin Arena (10 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis), hugendubel (30 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis von Veranstaltungen von hugendubel) und das Theater des Friedens (20 % Ermäßigung auf den Eintritt bei Veranstaltungen/Konzerten). Die OstseeSparkasse Rostock tritt auch diesem Jahr wieder als Sponsor auf und unterstützt bei der Herstellung der Karten.

Die Bürgerschaft fasste am 9. Juni 2010 den Beschluss zur Einführung einer solchen Karte. Beantragen kann die Ehrenamts-Card, wer seit mindestens drei Jahren (Jugendliche bis 18 Jahre seit mindestens einem Jahr) freiwillig ehrenamtlich und gemeinwohlorientiert tätig ist und dies auch künftig sein wird. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr in einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in Rostock ausgeübt werden. Die bzw. der Ehrenamtliche darf kein Entgelt oder keine pauschale Aufwandsentschädigung, die über die konkrete Erstattung von Auslagen hinausgeht, erhalten.