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1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 10.11.2005



Öffentliche Bekanntmachung
1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock
für das Haushaltsjahr 2005

Aufgrund des § 50 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 07.09.2005 und mit Teilgenehmigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: § 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben unverändert festgesetzt:

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf             364.207.700 EUR    
in der Ausgabe auf                 511.700.500 EUR    und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf             67.456.700 EUR    
in der Ausgabe auf                 67.456.700 EUR § 2

Es werden unverändert festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen auf        11.425.000 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung     6.621.400 EUR

2. der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf        18.799.300 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf                      248.114.000 EUR   

Der in § 2 Ziffer 1 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird mit einem Betrag in Höhe von 3.115.000,00 EUR unter der Auflage genehmigt, einen Teilbetrag in Höhe von 1.115.000,00 EUR bis spätestens zum 31.12.2007 (aus Landeszuweisungen) vollständig zurückzuführen.

Der in § 2 Ziffer 2 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird teilweise mit einem Betrag in Höhe von 10.200.000,00 EUR genehmigt.

Der in § 2 Ziffer 3 festgelegte Höchstbetrag der Kassenkredite wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 200.000.000,00 EUR unter folgenden Auflagen genehmigt:

- Es ist ein Haushaltssicherungskonzept durch die Bürgerschaft zu beschließen, aus dem hervorgeht, dass spätestens im fünften des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres die Einnahmen die Ausgaben decken werden (ohne Abdeckung von Fehlbeträgen Vorjahren).

- Noch im laufenden Haushaltsjahr sind die Ausgaben für nicht pflichtige Aufgaben und Maßnahmen um 2.000.000,00 EUR zu senken. § 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden unverändert wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)                 250 v. H.   
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)                 420 v. H.   
2. Gewerbesteuer                 420 v. H.    § 4
§5


Mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ werden unverändert festgesetzt:

1. im Erfolgsplan
die Erträge auf                 13.689.000 EUR
die Aufwendungen auf             13.665.900 EUR
der Jahresgewinn auf             23.100 EUR
der Jahresverlust auf            0 EUR

2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf                 18.278.800 EUR
die Ausgaben auf                 18.278.800 EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf        4.572.400 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung    0 EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf                      0 EUR

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf    1.500.000 EUR

Der gemäß § 5 Ziffer 5 der Haushaltssatzung die genehmigungsfreie Höchstgrenze der Kassenkredite von 1.368.900,00 EUR übersteigende Kreditrahmen in Höhe von 131.100,00 EUR wird nicht genehmigt. § 6

Mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ werden unverändert festgesetzt:

1. im Erfolgsplan
die Erträge auf                 3.360.420 EUR   
die Aufwendungen auf             4.715.320 EUR    
der Jahresgewinn auf            0 EUR   
der Jahresverlust auf             1.354.900 EUR

2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf                 649.800 EUR   
die Ausgaben auf                 582.100 EUR   

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf         0 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 0 EUR

4. der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf         0 EUR   

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf    336.000 EUR

Gemäß § 49 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005 mit Auflagen genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Teilgenehmigung erfolgte am 02. Juni 2005.

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird bekannt gegeben, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung Haushaltsatzung mit Anlagen für das Jahr 2005 vom 09.11. - 17.11.2005 (7 Werktage während der Dienststunden von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Gebäude der alten Post, Neuer Markt 3, Zimmer 232) zur Einsicht öffentlich ausliegt.

Rostock, den 2. 11. 2005

Roland Methling
Oberbürgermeister
(Siegel)