241 Rostockerinnen und Rostocker wollen in die 7. Bürgerschaft
Pressemitteilung vom
Die Rostockerinnen und Rostocker werden während der Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2019 die Auswahl aus insgesamt 241 Kandidatinnen und Kandidaten haben, die in die 7. Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einziehen wollen. Insgesamt treten zehn Parteien, vier Wählergruppen und sechs Einzelkandidatinnen und Einzelkandidaten an und bewerben sich um die insgesamt 53 Sitze in der Rostocker Gemeindevertretung. Dies beschloss der Gemeindewahlausschuss während seiner heutigen Sitzung im Rathaus.
Dem Gemeindewahlausschuss lagen Wahlvorschläge von zehn Parteien, vier Wählergruppen und sechs Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern für alle fünf Wahlbereiche sowie von einer Einzelbewerberin für den Wahlbereich 4 mit insgesamt 244 Kandidatinnen und Kandidaten vor.
Der Gemeindewahlausschuss stellte bei den Wahlvorschlägen von SPD und AfD fest, dass die für eine Kandidatur erforderlichen Zustimmungserklärungen nicht vollständig sind und strich die betreffenden Personen aus den Listen der Parteien, die folgenden Bewerberinnen und Bewerber rückten jeweils einen Listenplatz nach oben. Im Anschluss wurden die so korrigierten Wahlvorschläge der SPD und der AfD vom Wahlausschuss zugelassen.
Des Weiteren stellte der Gemeindewahlausschuss fest, dass eine Einzelbewerbung verspätet bei der Gemeindewahlleitung eingegangen ist, überdies fehlt die persönliche und handschriftliche Unterzeichnung. Dieser Wahlvorschlag wurde nicht zugelassen.
„Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Gemeindewahlausschuss 100 Wahlvorschläge mit 241 Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen, ein Wahlvorschlag war zurück zu weisen", stellt der Gemeindewahlleiter Robert Stach nach der Sitzung fest.
Die vollständige Auflistung aller Wahlvorschläge nach Wahlbereichen wird am 25. April 2019 im STÄDTISCHEN ANZEIGER, dem Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, veröffentlicht.
Die Bürgerschaft - so bezeichnet sich die Gemeindevertretung der kreisfreien Stadt Rostock - besteht seit 1994 aus 53 Mitgliedern. Sie werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlvorschläge konnten Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber einreichen. Seit 1999 sind Bürgerinnen und Bürger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie hier gemeldete Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlberechtigt. Wählbar aus diesem Personenkreis ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen. Sie können entweder verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags, Bewerberinnen und Bewerbern auf verschiedenen Wahlvorschlägen (panaschieren) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber (kumulieren) gegeben werden.
Wer bereits zum jetzigen Zeitpunkt weiß, dass er sich am Wahltag nicht am Wohnort aufhält, kann formlos Briefwahlunterlagen beantragen. Einfacher und schneller funktioniert die Online-Beantragung per Mausklick im Internet unter der Adresse www.rostock.de/briefwahl. Dieser Service wird in Kürze bereitstehen. Mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigung, die auch bei dieser Wahl in Briefform erfolgt, finden die wahlberechtigten Personen den Antrag für Briefwahlunterlagen auf der Rückseite des Schreibens.
Wahlberechtigte, die bis zum 4. Mai 2019 keinen Brief von der Gemeindewahlbehörde erhalten haben, sollten Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und bis Fristende die Richtigstellung bzw. Ergänzung beantragen. Die Frist für die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis beginnt am 6. und endet am 10. Mai 2019.