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284 Rostockerinnen und Rostocker wollen in die Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 27.04.2009

Die Rostockerinnen und Rostocker werden während der Kommunalwahl am 7. Juni 2009 die Auswahl aus insgesamt 284 Kandidatinnen und Kandidaten haben, die in die 5. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock einziehen wollen. Insgesamt treten acht Parteien, sechs Wählergruppen und fünf Einzelkandidaten an und bewerben sich um die insgesamt 53 Sitze in der Rostocker Gemeindevertretung. Dies beschloss der Wahlausschuss während seiner heutigen Sitzung im Rathaus. Die 95 eingereichten Wahlvorschläge entsprechen den rechtlichen Vorschriften, so dass keiner zurückgewiesen werden musste.

Die vollständige Liste aller Bewerberinnen und Bewerber in den fünf Wahlbereichen der Hansestadt Rostock wird in einer Sonderausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes STÄDTISCHER ANZEIGER veröffentlicht, die am 13. Mai 2009 erscheint.

Die Gemeindevertretung der Hansestadt Rostock, die Bürgerschaft, besteht seit 1994 aus 53 Mitgliedern. Diese werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlvorschlagsberechtigt sind Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber. Seit 1999 sind Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock und in Rostock gemeldete Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlberechtigt. Wählbar aus diesem Personenkreis ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen, die sie bzw. er verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags oder Bewerberinnen und Bewerbern auf verschiedenen Wahlvorschlägen (panaschieren) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber (kumulieren) geben kann.

Weitere Informationen rund um die Wahlen sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen zu finden.