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308 Schöffen gesucht

Pressemitteilung vom 12.10.2007

Die Hansestadt Rostock bereitet derzeit die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenen- und Erwachsenenhilfsschöffen sowie der Jugend- und Jugendhilfsschöffen für die Wahlperiode 2009 bis 2013 vor.

Hierbei handelt es sich um die Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit. Die Bürgerschaft, Verbände, Vereine und Institutionen können Bürger dafür vorschlagen. Wer Interesse hat, kann sich auch selbst um dieses Ehrenamt bewerben.

Gesucht werden Frauen und Männer zwischen 25 und 70 Jahren, die sich eine solche Aufgabe zutrauen. Sie müssen deutscher Staatsbürger sein und in Rostock wohnen. Schöffen sprechen als ehrenamtliche Richter Recht und haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kollegen.

Die Vorschlagslisten sind durch die Hansestadt bis 1. Mai 2008 zu erstellen. Die durch das Landgericht Rostock bestimmte Vorschlagszahl für die Hansestadt Rostock beträgt 200 für die Erwachsenen- und Erwachsenenhilfsschöffen. Die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugend- und Jugendhilfsschöffen werden von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt, ihre Vorschlagszahl beträgt 108.

Weitere Infos dazu sind im Internet unter www.rostock.de zu finden. Bei Interesse an einer Bewerbung können das entsprechende Infomaterial sowie der Erklärungsbogen herunter geladen und an das Rechtsamt bzw. das Amt für Jugend und Soziales geschickt werden. Ansprechpartnerin für Interessenten für das Amt des Erwachsenenschöffen ist Swea Plavius, Tel. 381-1163, für das Amt des Jugendschöffen Silka Hembus, Amt für Jugend und Soziales, Tel. 381-2562.