Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Auf der Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Landesverordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Sprengstoffrechts (Sprengstoffzuständigkeitslandesverordnung – SprengZustLVO M-V), ergeht aus Anlass der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel nachfolgende Allgemeinverfügung.