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6. Rostocker Mietspiegel liegt vor

Pressemitteilung vom 10.12.2008

Entscheidendes Kriterium bei der Wahl einer Wohnung bleibt der Mietpreis. Bei dessen Einordnung hilft ab sofort die nunmehr sechste Auflage des Rostocker Mietspiegels. Er stellt als "qualifizierter Mietspiegel" für die Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch für Wohnungssuchende von außerhalb den in Rostock ortsüblichen Mietzins transparent dar. Als Tabellenmietspiegel werden die in der Hansestadt Rostock üblicherweise gezahlten Nettokaltmieten für nicht preisgebundene Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die zu dem Stichtag 30. September 2008 in der Stadt gezahlt wurden, abgebildet. Aber auch Mietvertragsparteinen bietet der Mietspiegel als anerkanntes Begründungs- und Beweismittel für die Ortsüblichkeit der Miete die Möglichkeit einer Einigung über die Mietenentwicklung, ohne selbst Wohnraumvergleichsobjekte ermitteln oder kostenaufwendige Gutachten über den Wert von Wohnungen anfertigen zu müssen.

Mit Hilfe verschiedenster Städte- und Wohnungsbauförderprogramme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit Eigenmitteln aus dem städtischen Haushalt sowie durch umfangreiche Investitionstätigkeit der Wohnungswirtschaft hat sich Rostock einen Namen als attraktiver Wohnungsstandort weit über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus gemacht. Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch in- und ausländische Gäste, sprechen mit Hochachtung über die Qualität des Wohnens in der Innenstadt und in den anderen Stadtbereichen, sind doch inzwischen 95 % der 1990 vorhandenen Wohnungen modernisiert. Die Beliebtheit Rostocks in der Wahl des Lebensmittelpunktes widerspiegelt sich im Besonderen auch in der seit 2003 zu verzeichnenden Bevölkerungszunahme. Die Hansestadt Rostock hat im vergangenen Jahr wieder die 200.000-Einwohnerinnen- und Einwohner-Marke überschritten.

Wie in den Vorjahren erfolgte die Erarbeitung dieses Mietspiegels in einem Arbeitskreis mit Vertreterinnen und Vertretern des Mietervereins Rostock e.V., des Rostocker Haus- und Grundeigentümervereins e.V., des Immobilienverbandes Deutschland IVD Nord e.V. sowie den in der Stadt ansässigen großen Wohnungsunternehmen. Allen an der Mitwirkung für die Erstellung dieses Mietspiegels Beteiligten sei herzlich gedankt.

Der vollständige Mietspiegel ist in der heutigen Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes STÄDTISCHER ANZEIGER enthalten, dass an die erreichbaren Haushalte in der Hansestadt Rostock verteilt wird und auch im Internet unter der Adresse www.staedtischer-anzeiger.de abgerufen werden kann.