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Abfallbehälter ordnungsgemäß sichern

Pressemitteilung vom 16.04.2009

Abfallbehälter sollten ordnungsgemäß gesichert werden. So müssen sie laut Abfallsatzung grundsätzlich auf dem Grund und Boden der Eigentümer aufgestellt werden, teilt das Amt für Umweltschutz mit. In Ausnahmefällen kann eine Erlaubnis für die zeitweilige Sondernutzung der öffentlichen Fläche beim Stadtamt beantragt werden. Die Abfallbehälter sind am Abfuhrtag rechtzeitig öffentlich zugänglich an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen. Nach der Leerung müssen sie unverzüglich von der öffentlichen Straße entfernt werden.

Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten sowie Vandalismus und Verlust zu vermeiden, sollten die Behälter auf eigenem Grundstück vor unberechtigtem Zugriff gesichert werden.

In der Kröpeliner-Tor-Vorstadt waren in letzter Zeit wiederholt Abfallbehälter beschädigt worden. Deshalb bittet das Umweltamt darum, hier die Behälter besonders zu sichern. Sperrmüll sollte nur nach vorheriger Anmeldung am Vortag des Abfuhrtermins zur Entsorgung bereitgestellt werden.