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Abgabe illegaler Waffen nur noch bis Jahresende straffrei

Pressemitteilung vom 06.11.2009

Illegale Waffen können nur noch bis zum 31. Dezember 2009 straffrei bei den Waffenbehörden oder der Polizei abgegeben werden. Darauf macht das Stadtamt der Hansestadt Rostock aufmerksam. Bislang trifft die Amnestieregelung in Mecklenburg-Vorpommern jedoch noch auf wenig Resonanz. In Rostock selbst wurden bisher keine mit der Amnestieregelung im Zusammenhang stehenden Waffen abgegeben.

Die Amnestieregelung ist mit anderen Änderungen des Waffenrechts am 25. Juli 2009 in Kraft getreten. Damit kann jeder, der illegal eine Waffe besitzt, diese Waffe bis zum 31. Dezember 2009 bei der Waffenbehörde, in Rostock ist das das Stadtamt, oder einer Polizeidienststelle abgeben. Er wird dann nicht mehr wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Das gilt nicht, wenn vor der Abgabe gegen den bisherigen Besitzer der Waffe bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen illegalen Waffenbesitzes eingeleitet wurde.

Bei Nachfragen steht das Stadtamt der Hansestadt Rostock unter Tel. 0381 381-3244 oder E-Mail: stadtamt.verwaltungabteilung@rostock.de zur Verfügung.