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Wanderlager

Ein Wanderlager liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren feilhält oder Bestellungen auf Waren aufsucht. Ein Wanderlager ist Ausübung des Reisegewerbes; der Besitz der Reisegewerbekarte ist deshalb Voraussetzung.

Unterlagen:
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Ort, Anschrift und Zeitraum der Veranstaltung
  • konkrete Angabe der Art der Ware, die vertrieben werden soll
  • Name, Vorname und Anschrift des Veranstalters
  • Kopie der Reisegewerbekarte
  • Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung

Wenn Veranstalter nicht anwesend ist:
Name, Anschrift und Kopie der Reisegewerbekarte des bevollmächtigten Vertreters

Gebühren:
Die Bestätigung der Anzeige ist gebührenfrei.

Fristen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 14 Tage, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.