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Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (Pulverschein)

Wenn Sie in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, d. h. diese erwerben wollen, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis, die Sie im Stadtamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen oder Jäger).

Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesbehördenzentrum) in 18059 Rostock, Erich-Schlesinger- Straße, Herrn Richter, Tel. 0381/1221037.

Unterlagen:

  • Antragsformular,
  • Angaben zur Person (Kopie des Personalausweises),
  • Zeugnis der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang und
  • Bedürfnisnachweis.

Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren:
55,00 bis 250,00 EUR

Fristen:
mindestens 6 Wochen vorher

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern