Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Wenn Sie in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis, die Sie im Stadtamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen.
Sofern Sie gewerblich Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, können Sie die Erlaubnis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragen.
Folgen Sie dem Link zur Website des LAGuS:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Arbeitsschutz/Gefaehrliche-Stoffe/Explosionsgefaehrliche-Stoffe
Für den Antrag (unter Downloads) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular,
- Angaben zur Person (Kopie des Personalausweises),
- Zeugnis der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang und
- Bedürfnisnachweis.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Der Antrag kann jedoch per Post und per E-Mail vorab gestellt werden.
Es werden Gebühren von 79,00 € bis 232,00 € erhoben.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.




