Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans 2020
Am 17.06.2020 wurde von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Beschluss zur Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans gefasst. Anlass war der abschließende Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans - Ausweisung einer Gemischten Baufläche am Werftdreieck -.
Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans hat nur deklaratorischen Charakter (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Deklaratorisch). Da die Fassung dieser Neubekanntmachung kein eigenes Verfahren durchlaufen hat, begründet sie keinen neuen Rechtszustand.
Die Neubekanntmachung stellt ausschließlich eine Aktualisierung des Standes vom 02.12.2009 dar und steht in keinem Verfahrenszusammenhang mit dem 2018 begonnenen Arbeitsprozess an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
In diese Fassung der Neubekanntmachung, also in diese Aktualisierung des Standes von 2009 sind
· alle seit dem 03.12.2009 wirksam gewordenen Änderungen des Flächennutzungsplans (die Einzeländerungen gelten in ihrer urkundlichen Version eigenständig weiter),
· Berichtigungen aus Bebauungsplanverfahren nach § 13 a (2) Nr.2 BauGB (beschleunigte Verfahren im Innenbereich) und Planfeststellungen sowie
· wesentliche Aktualisierungen nachrichtlicher Übernahmen planungsrelevanter Sachverhalte
eingearbeitet worden.